Krankenbeförderung

Sie benötigen eine Krankenbeförderung?

 

Für uns kein Problem, wir rechnen mit den Krankenkassen direkt ab.

 

Zu Krankenfahrten gehören:

  • vom und zum behandelnden Arzt
  • zu stationären behandlung im Krankenhaus
  • zu Rehamaßnahmen und Kur
  • zu Heilbehandlungen
  • zur Krankengymnastik
  • zur Anschlußheilbehandlungen nach einer OP
  • zur Strahlen- und Chemotherapie
  • zur Dialyse

Beachten Sie bitte, dass Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt nur dann werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.

Zu diesem Zweck stellt der behandelnde Arzt einen Transportschein aus, den Sie dem Fahrer vor Fahrtantritt aushändigen.

 

Ambulante Behandlungen:

 

Liegt kein stationärer Aufenthalt vor, handelt es sich um eine ambulante Behandlung. Bei Fahrten zu diesen Behandlungen, benötigen Sie eine Bescheinigung des behandelnden Arztes, dass aufgrund der ambulanten Behandlung ein stationärer Aufenthalt vermieden wird.

Diese Fahrten müssen zusätzlich VORHER von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden!

 

Gesetzlicher Eigenanteil:

 

Der gesetzliche Eigenanteil für Taxen und Mietwagen beträgt 10% des Fahrpreises jedoch mindestens 5€ maximal 10€.

Dieser Eigenanteil ist bei jeder Fahrt direkt zu entrichten.

Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, ist die Fahrt für Sie Kostenlos.

 

Befreiung von der Zuzahlung:

 

Eine Befreiung von Zuzahlungen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

 

Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen zu Fahrpreisen, Zuzahlungen oder sonstigen Angelegenheiten bezüglich Krankentransporte haben, stehen wir Ihnen telefonisch sowie persönlich (nach Absprache) zur Verfügung.

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Jübek             

04625 - 7337

Tarp             

04638 - 899 7533

Taxi Sierks

Bahnhofstraße 2

24855 Jübek

 

Tel:  04625 - 7337

Fax: 0322 237 805 68

E-Mail: Info@taxi-sierks.de

Taxi Sierks

Ferdinand-Porsche-Ring 19

24963 Tarp

 

Tel:  04638 - 8 99 7533

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